Nach einem Zeitungsbericht vom 25. Oktober 1841


 

Die letzte Hinrichtung

In der Nacht vom 24. zum 25. Oktober 1841 war in einem einsam stehenden Hause nahe Hoyerswort in der Ortsgemeinde Oldenswort ein Raubmord verübt worden. Der alte Bauer Hamann war auf grausame Weise ermordet und beraubt worden. Das Dienstmädchen schien durch Beilhiebe tödlich getroffen. Der Verdacht lenkte sich bald auf einen Tunichtgut namens Carsten Hinz, der bald verhaftet und ins Stockhaus in Tönning eingeliefert werden konnte. Wenn es auch noch lange dauerte, bis er sich zu einem Geständnis bequemte.
Carsten Hinz stammte aus einer aus Hannover zugewanderten Familie mit vielen Kindern, die in Witzwort wohnte und sich mehr durch Stehlen als durch ehrliche Arbeit ernährte. Carsten Hinz kam konfirmiert zum Bauern, war aber aufsäßig, stahl wo er ankommen konnte, wurde immer wieder fortgeschickt, ergab sich bald dem Trunk, war in Raufhändel verwickelt und hatte wegen Pferdediebstahl eine Zuchthausstrafe abzubüßen. Entlassen kam er wieder nach Eiderstedt und beging, um wieder zu Geld zu kommen, den Raubmord.
Für ihn interessierte sich besonders der Pastor Schumacher in Tönning, zunächst als Seelsorger um ihn zu bessern und dann, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen. Bei Carsten Hinz übte das die Wirkung aus, daß er sich für etwas besonderes hielt, dazu berufen, andere Menschen zu beeinflussen und zu belehren, zumal in seiner zweijährigen Haft immer mehr Menschen an ihm Anteil nahmen und ihn - mehr aus Neugierde - im Stockhaus besuchten. Er hat sogar den Besuch König Christians VIII von Dänemark erlebt, als der 1842 Tönning besuchte, der ihm sagte, bevor er nicht aufrichtig bekenne, könne er nicht auf seine Königs Gnade rechnen.
Schließlich hat er ein Geständnis abgelegt, aber mehr auf die Eröffnung des Stockschliedens hin, der ihm auf seine Frage nach seinen Aussichten antwortete, wenn er nicht bekenne, habe er als Überwiesener Mörder keine geringere Strafe als Steopbesen und Brandmark und lebenslängliche Gefangenschaft im Raspelhaus zu erwarten. Im Oktober 1843 fand dann die öffentliche Verhandlung gegen ihn im landschaftlichen Haus in Tönning statt. Durch Oberstaller, Staller und Reitleute. Der Ankläger forderte den Tod des Mörders durch den Strang. Das Urteil wurde nicht bekanntgegeben und ging zur Bestätigung an die Obergerichte und an den König. Fünf Monate vergingen, während deren Hinz sich seine Begnadigung ausmalte und sich in die Rolle eines Bußpredigers hineindachte. Am 4. April 1844 wurde Hinz das Urteil verkündet, das auf Tod auf dem Rad lautete, vom König aber auf dem Gnadenwege in Tod durch das Beil umgewandelt worden war.
Am 16. April 1844 ist Carsten Hinz öffentlich auf dem Robbenberge bei Tönning hingerichtet worden. Hier war ein Blutgerüst von zwei Etagen errichtet worden, unten saß das Richterkollegium, das Hinz noch einmal das Urteil verkündigte, oben erwartete ihn der Scharfrichter mit seinen Gehilfen, Hinz sprach noch einmal "zu seinem Volk", dann fiel sein Kopf, der vom Scharfrichter zum Entsetzen von tausend und mehr Zuschauern herumgezeigt wurde.
Das war die letzte Hinrichtung nach Eiderstedter Recht und Überhaupt die letzte Hinrichtung in Eiderstedt


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